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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1998 - XII ZB 133/98   

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https://dejure.org/1998,3715
BGH, 02.12.1998 - XII ZB 133/98 (https://dejure.org/1998,3715)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1998 - XII ZB 133/98 (https://dejure.org/1998,3715)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1998 - XII ZB 133/98 (https://dejure.org/1998,3715)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233, 234
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1264 (Ls.)
  • NJW-RR 1999, 430
  • FamRZ 1999, 579
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZB 10/98

    Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Beschwerde wegen der Versagung der

    Auszug aus BGH, 02.12.1998 - XII ZB 133/98
    Das Oberlandesgericht ist davon ausgegangen, bei diesem Vortrag handele es sich um nachgeschobene neue Gründe, die nach dem Grundsatz unberücksichtigt bleiben könnten, daß alle Tatsachen, die für die Gewährung von Wiedereinsetzung von Bedeutung sind, innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 234 Abs. 1 ZPO vorgebracht werden müssen (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 20. Mai 1992 - XII ZB 43/92 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 6 sowie den im angefochtenen Beschluß zitierten Beschluß des BGH vom 12. Mai 1998 - VI ZB 10/98 - z.V.b.).
  • BGH, 20.05.1992 - XII ZB 43/92

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 02.12.1998 - XII ZB 133/98
    Das Oberlandesgericht ist davon ausgegangen, bei diesem Vortrag handele es sich um nachgeschobene neue Gründe, die nach dem Grundsatz unberücksichtigt bleiben könnten, daß alle Tatsachen, die für die Gewährung von Wiedereinsetzung von Bedeutung sind, innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 234 Abs. 1 ZPO vorgebracht werden müssen (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 20. Mai 1992 - XII ZB 43/92 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 6 sowie den im angefochtenen Beschluß zitierten Beschluß des BGH vom 12. Mai 1998 - VI ZB 10/98 - z.V.b.).
  • BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 97/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung - Antragsfrist - Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 02.12.1998 - XII ZB 133/98
    Das Gesetz sieht in § 233 ZPO ausdrücklich vor, daß auch Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO gewährt werden kann (vgl. dazu etwa Senatsbeschluß vom 28. November 1984 - IVb ZB 97/84 - VersR 1985, 147).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 13 U 47/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen

    (2) Auch Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Antragsfrist nach § 234 Abs. 1 und 2 ZPO (vgl. § 233 ZPO sowie etwa BGH, Beschl. v. 02.12.1998 - XII ZB 133/98 - Tz. 6 [juris] und Zöller/Greger, a.a.O., § 234 Rn. 4) wäre dem Beklagten nach dem Aktenstand nicht zu gewähren.

    (a) Dahinstehen mag, dass auch insoweit eine zweiwöchige Frist für den Vortrag der Wiedereinsetzungsgründe einzuhalten war, die mit dem Tag begann, an dem das Hindernis behoben war (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 02.12.1998 - XII ZB 133/98 - Tz. 7 [juris]; Zöller/Greger, a.a.O., § 234 Rn. 4), hier also an dem Tag, an dem der etwaige Irrtum des Beklagten aufgeklärt war und damit wohl spätestens am 05.01.2012, als der Beklagte den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid verfasste, womit bereits diese Frist nicht eingehalten gewesen sein dürfte.

  • OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 13 U 46/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen

    bb) Das Landgericht hat dem Beklagten auch Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Antragsfrist nach § 234 Abs. 1 und 2 ZPO (vgl. § 233 ZPO sowie etwa BGH, Beschl. v. 02.12.1998 - XII ZB 133/98 - Tz. 6 [juris] und Zöller/Greger, a.a.O., § 234 Rn. 4) zu Recht versagt.

    Dahinstehen mag, dass auch insoweit eine zweiwöchige Frist für den Vortrag der Wiedereinsetzungsgründe einzuhalten war, die mit dem Tag begann, an dem das Hindernis behoben war (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 02.12.1998 - XII ZB 133/98 - Tz. 7 [juris]; Zöller/Greger, a.a.O., § 234 Rn. 4), hier also an dem Tag, an dem der etwaige Irrtum des Beklagten aufgeklärt war und damit wohl spätestens am 05.01.2012, als der Beklagte den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid verfasste, womit bereits die genannte Frist nicht eingehalten gewesen sein dürfte.

  • OLG Frankfurt, 08.05.2009 - 5 U 25/09

    Zulässigkeit der Berufung eines nachträglich beigetretenen Nebenintervenienten

    Deshalb konnte dem Nebenintervenienten, ohne dass es eines dahingehenden Antrags bedurfte (§ 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO), auch nicht Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist (§ 233 ZPO, vgl. BGH, Beschluss vom 2.12.1998 - XII ZB 133/98, NJW-RR 1999, 430, Juris-Rz. 6 ff) gewährt werden, weil er die Frist zur Beantragung der Wiedereinsetzung mit Rücksicht auf die erkennbar gebotene, aber unterlassene Akteneinsicht schuldhaft versäumt hat.
  • BGH, 20.03.2013 - IV ZB 21/12

    Wiedereinsetzungsantrag in den vorigen Stand nach Ablauf der Antragsfrist

    Für den Vortrag der Wiedereinsetzungsgründe läuft eine eigene Zweiwochenfrist, für die der Fristbeginn nach § 234 Abs. 2 ZPO gesondert zu ermitteln ist (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1998 - XII ZB 133/98, NJW-RR 1999, 430, 431).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1998 - XII ZB 119/98   

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https://dejure.org/1998,3735
BGH, 11.11.1998 - XII ZB 119/98 (https://dejure.org/1998,3735)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1998 - XII ZB 119/98 (https://dejure.org/1998,3735)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1998 - XII ZB 119/98 (https://dejure.org/1998,3735)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 579
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 109/87

    Anspruch auf Zahlung nachehelichen Unterhalts - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - XII ZB 119/98
    Da sich somit weder aus den Akten noch aus sonstigen Feststellungen des Kammergerichts ein konkreter Anhaltspunkt dafür ergibt, daß die Darstellung der Prozeßbevollmächtigten, sie habe den Beschluß erst am 20. Juli 1998 erhalten, nicht den Tatsachen entspricht, ist von der Richtigkeit ihres anwaltlichen Vortrags auszugehen (vgl. Senatsurteil vom 2. November 1998 - IVb ZR 109/87 - FamRZ 1989, 373, 374; Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 1991 - XII ZB 48/91 - NJW 1991, 2080 f. und vom 17. April 1996 - XII ZB 42/96 - NJW 1996, 2038 jeweils m.N.).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 86/84

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine beabsichtigte Revision vor dem BayObLG

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - XII ZB 119/98
    Richtig ist zwar, daß die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag mit dem Wegfall des Hindernisses der Mittellosigkeit zu laufen beginnt, und daß dieses Hindernis regelmäßig mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe entfällt (BGHZ 98, 318, 324; Senatsbeschluß vom 14. November 1990 - XII ZB 141/90 - FamRZ 1991, 425).
  • BGH, 14.11.1990 - XII ZB 141/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristbeginn bei Mittellosigkeit -

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - XII ZB 119/98
    Richtig ist zwar, daß die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag mit dem Wegfall des Hindernisses der Mittellosigkeit zu laufen beginnt, und daß dieses Hindernis regelmäßig mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe entfällt (BGHZ 98, 318, 324; Senatsbeschluß vom 14. November 1990 - XII ZB 141/90 - FamRZ 1991, 425).
  • BGH, 17.04.1996 - XII ZB 42/96

    Nachweis der Rechtzeitigkeit des Einwurfs der Berufungsbegründung in den

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - XII ZB 119/98
    Da sich somit weder aus den Akten noch aus sonstigen Feststellungen des Kammergerichts ein konkreter Anhaltspunkt dafür ergibt, daß die Darstellung der Prozeßbevollmächtigten, sie habe den Beschluß erst am 20. Juli 1998 erhalten, nicht den Tatsachen entspricht, ist von der Richtigkeit ihres anwaltlichen Vortrags auszugehen (vgl. Senatsurteil vom 2. November 1998 - IVb ZR 109/87 - FamRZ 1989, 373, 374; Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 1991 - XII ZB 48/91 - NJW 1991, 2080 f. und vom 17. April 1996 - XII ZB 42/96 - NJW 1996, 2038 jeweils m.N.).
  • BGH, 07.05.1991 - XII ZB 48/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - XII ZB 119/98
    Da sich somit weder aus den Akten noch aus sonstigen Feststellungen des Kammergerichts ein konkreter Anhaltspunkt dafür ergibt, daß die Darstellung der Prozeßbevollmächtigten, sie habe den Beschluß erst am 20. Juli 1998 erhalten, nicht den Tatsachen entspricht, ist von der Richtigkeit ihres anwaltlichen Vortrags auszugehen (vgl. Senatsurteil vom 2. November 1998 - IVb ZR 109/87 - FamRZ 1989, 373, 374; Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 1991 - XII ZB 48/91 - NJW 1991, 2080 f. und vom 17. April 1996 - XII ZB 42/96 - NJW 1996, 2038 jeweils m.N.).
  • BGH, 05.11.1984 - II ZB 3/84

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Vesäumnis der

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - XII ZB 119/98
    Richtig ist ferner, daß eine förmliche Zustellung des Beschlusses nicht vorgeschrieben ist (BGH, Beschluß vom 5. November 1984 - II ZB 3/84 - VersR 1985, 68 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06

    Behandlung von Beweisproblemen hinsichtlich des Zugangs von Anträgen

    Soweit es um den Strafvollzug geht, muss das Beweisrecht der spezifischen Situation des Strafgefangenen und den besonderen Beweisproblemen, die sich daraus ergeben können, Rechnung tragen (vgl. zur Glaubhaftmachung im Rahmen eines Wiedereinsetzungsgesuchs BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 1993 - 2 BvR 389/92 -, StV 1993, S. 451, sowie aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung OLG Celle, Niedersächsische Rechtspflege 1986, S. 280 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 149 f.; zu behördlichen Dokumentationslasten siehe auch BGH, Beschluss vom 11. November 1998 - XII ZB 119/98 -, FamRZ 1999, S. 579).
  • BFH, 17.10.2011 - III B 92/10

    Dauer der Wiedereinsetzungsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe -

    Wird PKH, wie im Streitfall geschehen, bewilligt, dann ist auch nach der Rechtsprechung des BGH die versäumte Rechtshandlung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 234 ZPO nachzuholen (BGH-Beschlüsse vom 14. November 1990 XII ZB 141/90, FamRZ 1991, 425; vom 11. November 1998 XII ZB 119/98, FamRZ 1999, 579, m.w.N.).
  • BGH, 17.10.2001 - IV ZA 7/00

    Anordnung der öffentlichen Zustellung

    Seither hat der Senat vergeblich versucht, diesen Beschluß, durch dessen Mitteilung an den Antragsteller die Frist zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist zu laufen begänne, dessen förmliche Zustellung aber dennoch nicht geboten erscheint (BGH, Beschluß vom 11. November 1998 - XII ZB 119/98 - FamRZ 1999, 579; Beschluß vom 5. November 1984 - II ZB 3/84 - VersR 1985, 68), dem Antragsteller zu übermitteln.
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 BN 23.04

    Auslegung des § 47 Absatz 2 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Abgrenzung

    Die Wiedereinsetzungsfrist gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO knüpft allein an den tatsächlichen Wegfall des Hindernisses, nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntgabe einer Entscheidung an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1997 - BVerwG 3 C 43.96 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 211; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. November 1990 - XII ZB 141/90 - FamRZ 1991, 425; Beschluss vom 11. November 1998 - XII ZB 119/98 - FamRZ 1999, 579).
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